• Stark vertreten

    Aktiv als JAV

    Interessen vertreten

    Aktive mit Megafon bei Farbaktion
    © Kay Herschelmann

Rückendeckung für eure tägliche JAV-Arbeit

In Betrieben und Dienststellen mit mehr als fünf Auszubildenden kann eine „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ (JAV) gewählt werden. Die JAV kümmert sich um die Belange der Auszubildenden und ist dafür besonders geschützt. JAVen werden laut Gesetz alle zwei Jahre gewählt. Aufstellen lassen können sich in der Regel Jugendliche bis 18 Jahre und Auszubildende. Soweit die Theorie. Wenn ihr in der Praxis Hilfe braucht, steht die ver.di Jugend euch zur Seite.

In kirchlichen Einrichtungen sind wir für außerdem für die MAVen da und bei der Telekom auch für die AVen.

Zusätzlich können JAVen Grundlagenschulungen über das Bildungswerk ver.di besuchen. Die Arbeitgeber müssen JAVen dafür freistellen und auch die Kosten tragen. Übrigens: JAVen haben per Gesetz ein Recht auf Grundlagenschulungen. In unserem Seminarangebot für JAVen findet ihr alle Grundlagenschulungen im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen.

Bei Problemen mit der Freistellung oder mit der Anmeldung: Ruft einfach eure zuständigen JugendsekretärInnen an! Auch zur Jugend- und Auszubildendenversammlung könnt ihr einfach bei uns nachhaken.

Vor Ort gibt es übrigens häufig Koordinierungstreffen, auf denen sich JAVen regional vernetzen und austauschen können. Infos dazu findet ihr oft auf den bezirklichen ver.di Jugend-Internetseiten oder ebenfalls über eure JugendsekretärInnen vor Ort.

Meldet euch gerne, wir freuen uns auf euch!

Kontakt

ver.di Kampagnen